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Impressum und Kontakt | DPSG 2005
 

Stammesversammlung

Die Stammesversammlung

  • ist das satzungsgemäße oberste Beschluss fassende Gremium eines Stammes
  • wählt und entlastet den Stammesvorstand
  • wählt den Kassenprüfer
  • entscheidet über Anträge
  • bietet auch den Kindern und Eltern Möglichkeiten zur Mitbestimmung

Elternvertretung - der Elternbeirat

Der Elternbeirat berät die Leitungsteams und den Vorstand des Stammes in erzieherischen Fragen, unterstützt sie in der Öffentlichkeit und der Pfarrgemeinde.

  • setzt sich aus je zwei (für 2 Jahre) gewählten Elternvertretern je Gruppe zusammen
  • wählt (für 2 Jahre) aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/ und eine/n Stellvertreter/in (welche in der Stammesversammlung stimmberechtigt sind)

Kindermitbestimmung

  • wird nicht nur in der Stammesversammlung, sondern auch in den Gruppen und bei Lagern und Fahrten (soweit möglich) verwirklicht. Jede Stufe wählt je zwei Sprecher/innen, welche auch in der Stammesversammlung stimmberechtigt sind.