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Stammesversammlung
Die Stammesversammlung
- ist das satzungsgemäße oberste Beschluss fassende Gremium
eines Stammes
- wählt und entlastet den Stammesvorstand
- wählt den Kassenprüfer
- entscheidet über Anträge
- bietet auch den Kindern und Eltern Möglichkeiten zur Mitbestimmung
Elternvertretung - der Elternbeirat
Der Elternbeirat berät die Leitungsteams und den Vorstand des Stammes
in erzieherischen Fragen, unterstützt sie in der Öffentlichkeit
und der Pfarrgemeinde.
- setzt sich aus je zwei (für 2 Jahre) gewählten Elternvertretern
je Gruppe zusammen
- wählt (für 2 Jahre) aus seiner Mitte eine/n Vorsitzende/ und
eine/n Stellvertreter/in (welche in der Stammesversammlung stimmberechtigt
sind)
Kindermitbestimmung
- wird nicht nur in der Stammesversammlung, sondern auch in den Gruppen
und bei Lagern und Fahrten (soweit möglich) verwirklicht. Jede Stufe
wählt je zwei Sprecher/innen, welche auch in der Stammesversammlung
stimmberechtigt sind.
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